Zu meiner Person und Qualifikation

Rechtswissenschaften studierte ich an der Universität Heidelberg und absolvierte mein Referendariat am „Sitz des Rechts“ in Karlsruhe. 

Zur Anwaltschaft zugelassen wurde ich im Dezember 1993, vorangegangen war eine dreijährige „juristische Pause“, in der ich mich ausschließlich der Betreuung meines 1990 geborenen Sohnes widmete. Seit 1996 ist der Großraum Nürnberg/Fürth mein Zuhause.
Seit 2003 bin ich berechtigt, die Berufsbezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht“ zu führen. Zur Erhaltung dieser beruflichen Zusatzqualifikation sowie zur Aktualisierung meiner Fachkenntnisse nehme ich an umfangreichen jährlichen Fortbildungsveranstaltungen zum Familienrecht im weitesten Sinne teil. 
Mein besonderes Augenmerk gilt dabei dem Versorgungsausgleich und dem internationalen Familienrecht, außerdem bin ich seit 2011 auch als Verfahrensbeistand, d.h. als Anwalt für die von Trennung und Scheidung betroffenen Kinder tätig. 
Bei erbrechtlichen Problemen und Fragestellungen bin ich ebenfalls Ihr Ansprechpartner. 
Aufgrund eines langjährigen England-Aufenthaltes während meiner schulischen Ausbildung beherrsche ich Englisch wie meine Muttersprache. Darüber hinaus bin ich verhandlungssicher in Französisch und habe, auch zum Familienrecht, umfangreiche (neu-)griechische Sprachkenntnisse. 
Mitgliedschaften
  •  Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
  • Arbeitsgemeinschaft Verfahrensbeistände am Amtsgericht Nürnberg